Es wird dort nur Saatgut gegen Verwendungsnachweis ausgegeben, der auch direkt bei der Abholung ausgefüllt werden muss.
Die Möglichkeiten der Codierung im Flächenantrag haben sich seit 2019 erheblich erleichtert. Es können jetzt in allen Feldfrüchten auf bis zu 20% der Fläche so genannte Biodiversitäts- und Bejagungsschneisen angelegt werden ohne dass sie ausgemessen werden müssen. Ankreuzen im GAP-Antrag bei der jeweiligen Fläche reicht. Damit eröffnet sich auch eine einfache Möglichkeit der mehrjährigen Anlage von Blühstreifen. D.h. ein im letzten Jahr z.B. an Mais angelegter Streifen kann dieses Jahr an Mais, Sommergetreide oder Kartoffeln stehen bleiben und dort entsprechend codiert werden. Wir empfehlen auch im letzten Jahr eingesäte einjährige Mischungen ruhig stehen zu lassen und evtl. nur einen Teil der Fläche flach zu bearbeiten und nach zu säen. Weitere Vorgaben zur Düngung, Saattzeit, Saatmischung bestehen bei der o.a. Codierung nicht. Ein Herbizideinsatz sollte selbstverständlich auf der Teilfläche nicht erfolgen.
Eine Anrechnung als ökologische Vorrangfläche erlauben diese o.a. Streifen zwar nicht, aber dies wird ja in aller Regel über den Anbau von Zwischenfrüchten erreicht. Wenn Blühstreifen auch zum Nachweis als ökol. Vorrangfläche genutzt werden sollen empfiehlt sich die s.g. `Honigbrache` - einer Auswahl von 10 Pflanzenarten die bis zum 31.5. gesät werden kann. Diese Fläche muss dann allerdings genau ausgemessen und darf nicht gedüngt werden.
Das Projekt wurde im Rahmen der `UN-Dekade Biologische Vielfalt` ausgezeichnet und der Kreislandvolkverband unterstützt die Aktion ausdrücklich!.
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